Die Verwendung aktueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen hilft Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen nicht nur der notwendigen Rationalisierung und Vereinfachung bei der Abwicklung von Massenverträgen. Durch individuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Regelungen in den AGB können gesetzliche Regelungen - soweit diese dispositiv sind - zum Vorteil des Verwenders abgeändert werden. In jedem Fall sind aktuelle AGB geeignet, zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.

Diese positiven Wirkungen zugunsten des Verwenders können jedoch nur dann eintreten, wenn die verwendeten AGB zum einen rechtsicher und auf den Betrieb des Verwenders individualisiert formuliert wurden. Des Weiteren werden AGB nur dann wirksamer Vertragsbestandteil des zugrunde liegenden Hauptgeschäftes, wenn sie vor Vertragsschluss dem anderen Vertragsteil in geeigneter Form bekannt gemacht wurden.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem tätig gewordenen Rechtsanwalt oder Notar wegen:

  • eines Fristversäumnisses
  • einer Falschberatung
  • einer fehlerhaften Belehrung einer nachteiligen Vertragsgestaltung
  • formeller Beurkundungsfehler
  • Missachtung von Weisungen des Mandanten
  • Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht
  • unterlassener Wahl des „sichersten Weges“
  • Tätigkeit sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber
  • Kündigung des Arbeitsvertrages
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnung
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitspapiere
  • Urlaub
  • Überstunden – Nachtzuschläge
  • Arbeitsrecht

Geltendmachung der eigenen Nachfolge

  • Übertragung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
  • Wohnungsrecht und Anteil
  • Testament, Erbvertrag
  • Wahrung des Familienfriedens
  • Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen
 

Erbstreitigkeiten

  • Pflichtanteil
  • Anfechtung
  • Erbauseinandersetzungen
    • Scheidung
    • elterliche Sorge für die Kinder
    • Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf ein Elternteil
    • Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil
    • Umgangsrecht für Eltern, Großeltern und andere Verfahrensbeteiligte
    • Anwalt des Kindes
    • Bestellung eines Verfahrenspflegers
    • Kindesunterhalt
    • Trennungs- und Ehegattenunterhalt
    • Zuweisung der Ehewohnung
    • Hausratsverfahren
    • Zugewinnausgleichsverfahren
    • Versorgungsausgleich
    • Elternunterhalt

Säumige Schuldner? Zahlungsrückstände? Wir treiben Ihre Forderungen zu Sonderkonditionen bei.

Bekanntlich hat sich die Zahlungsmoral in der letzten Zeit drastisch verschlechtert. Dies führt nicht nur bei Privathaushalten, sondern auch bei Unternehmern zunehmend zu Liquiditätsschwierigkeiten, die dann wiederum als einer der Hauptgründe der sich häufenden Privat- sowie Unternehmensinsolvenzen anzusehen sind.

An dieser Stelle ist sinnvolles Forderungsmanagement gefragt. Wir übernehmen Ihre gesamte Forderungseintreibung zu Sonderkonditionen, wobei der Gang zum Anwalt gerade nicht so teuer ist, wie häufig angenommen. Grundsätzlich hat der sich in Verzug befindliche Schuldner – neben der Hauptforderung – sämtliche Verfahrenskosten, insbesondere die Einschaltung des Anwalts, zu tragen. Selbst wenn der Schuldner zahlungsunfähig sein sollte, wird Ihr Kostenrisiko durch die von uns angebotenen Sonderkonditionen minimiert.

Die Vorschrift des § 4 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ermöglicht es in außergerichtlichen Angelegenheiten Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen zu vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Dabei kann Ihre Ersparnis – gemessen an den regulären Anwaltsgebühren – einen Betrag von bis zu 30% ausmachen. Diese Gebührenreduzierung ist nach unserer Beobachtung im Übrigen nicht sehr weit verbreitet.

Unter die von uns angebotene Pauschalvergütung fallen unter anderem folgende Leistungen:

  • Korrespondenz mit dem Schuldner
  • Aushandlung einer Ratenzahlungsvereinbarung
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Erlangung eines gerichtlichen Titels im Mahnverfahren
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Kontenpfändung pp.)

Ist die Einschaltung eines Inkassobüros eine Alternative?

Aus unserer Sicht schon deshalb nicht, da die durch ein Inkassobüro entstehenden Kosten nicht als Verzugsschaden zu ersetzen und somit – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – von Ihnen zu tragen sind.

Darüber hinaus sind Inkassobüros aufgrund des Rechtsberatungsgesetz in ihrer Tätigkeit auf reines außergerichtliches Tätigwerden beschränkt.

  • Umwandlung
  • Unternehmensverkauf
  • Betriebsnachfolge
  • Unternehmensgründung
  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Vorbereitung von Schuldenbereinigungsplänen
  • Begleitung und Hilfestellungen sowie komplette Vertretung im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Erstellung von gerichtlichen Anträgen zur Restschuldbefreiung
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Tätigkeit in der Strafvollstreckung
  • Kontakt zur Jugendgerichtshilfe
  • Kontakt zum Jugendstaatsanwalt
Ob im Baurecht oder Familienrecht, bietet die anwaltliche Beratung, kombiniert mit den Methoden der Mediation in einer erfreulich hohen Vielzahl von Fällen, die individuellere, schnellere und kostengünstigere Lösung der Konflikte. Gleiches gilt für das Erbrecht, Arbeitsrecht oder nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Wohnraummiete/Geschäftsraummiete

Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter/Mieter. Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten:

  • Gestaltung und Überprüfung Ihres Miet- oder Pachtvertrages
  • Mietminderungsansprüche
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Rechte und Pflichten aus dem Miet- und Pachtverhältnis
  • Mietkaution
  • Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses
  • Räumungsklage/Zwangsräumung
  • Mängel an den Gewerken
  • Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Kündigung des Werkvertrages
  • Insolvenz der Baufirma während der Bauphase
  • Vorschussklagen
  • Schadenersatzprozesse
  • Einbehalt bei Baumängeln
  • Durchführung von außergerichtlichen Streitschlichtungen (Bauschlichtungsstelle)

Vortragsreihe

»Schlüsselfertiges Bauen«

 

Publikationen

»Aus der Reihe Compact Bauherren Praxis«
»Schlüsselfertig bauen – richtig planen, ausführen und kontrollieren«
Ein praktischer Ratgeber mit zahlreichen Schecklisten. (ISBN 3-8174-2066-8)

In Arbeit

»Bauherren-Schecklistenhandbuch« Erscheinungstermin noch unbestimmt.

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Tätigkeit in der Strafvollstreckung
  • Nebenklagevertretung
  • Zeugenbeistand

Strafverteidigung bezogen auf:

  • Straßenverkehrsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Gewaltdelikte
  • Sämtliche sonstige Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch
  • Betäubungsmittelstraftaten
  • Straftatbestände aus Nebengesetzen (z.B. GmbH-Gesetze, Tierschutzgesetz)
  • Betreuung und Abwicklung in jeder Phase der Verbraucherinsolvenz
  • Aufstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Verhandlungen mit sämtlichen Gläubigern über die Abgeltung der offenen Forderungen; bei dessen Scheitern:
  • Einleitung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens; sollte auch dieses scheitern:
  • Einleitung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Vertretung in allen Fragen »rund ums Auto«

  • Kauf von Fahrzeugen
  • Gebrauchtwagenkauf
  • Abnahmeklagen
  • Gewährleistung

Verkehrsunfallrecht (Haftungspflicht)

  • Geltendmachung von Sachschäden
  • Geltendmachung von Personenschäden
  • Inanspruchnahme gegnerischer Haftungspflicht

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Bußgeldbescheide
  • Fahrverbote
  • Fahrerlaubnisentzug
  • Entwurf bzw. Erstellung von (auch notariellen) Verträgen, zum Beispiel Kaufverträge, Darlehensverträge, Bauverträge, Sicherungsverträge, Mediationsverträge, Werkverträge, Dienstverträge, pp.
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen
  • Abwehr vertraglicher Ansprüche

Durchsetzung von Abwehr- und Handlungs- bzw. Leistungsansprüchen gegen die Verwaltung, das heißt, jede Behörde oder Selbstverwaltungskörperschaft, insbesondere im Bereich:

Baugenehmigungsverfahren

  • Klage auf Erteilung von Baugenehmigungen
  • Nachbarklage gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung
  • Normenkontrolle gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans

Kommunales Abgaberecht

  • Erschließungsbeiträge
  • Anschlussgebühren
  • Wasser- und Abwasserbeseitigungsgebühren

Beamtenrecht

  • unterbliebene Beförderung
  • einstweilige Sicherungsanordnung zur Verhinderung der Beförderung eines Mitbewerbers
  • Widerspruch gegen dienstliche Beurteilungen

Gewerberecht

  • Erteilung von Gewerbeerlaubnissen und Gaststättenkonzessionen
  • Aufhebung von Gewerbeuntersagungen
  • Marktzulassungen